Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Teil seines Gehaltes durch eine Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
Dabei profitieren Sie von der steuerlichen Förderung und sorgen gleichzeitig für Ihren Ruhestand. Durch eine Gehaltsumwandlung "wandeln" Sie Teile Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung um.
Es gibt 5 Durchführungswege:
1. Direktversicherungen
2. Pensionsfonds
3. Unterstützungskasse
4. Pensionskasse
5. Direktzusage
Vorteile:
1- Steuervorteile
2- Sozialabgabenersparnis
3- Vorsorge für das Rentenalter
4- Hartz IV-sicher
Sie wollen als Unternehmen bzw. als Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen?
Wie das funktioniert erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespäch!
AVB Finanzberatung e.K.
Fraunhoferstr. 8
53121 Bonn
Versicherungsmakler:
Ilija Knaub
Tel. : 0228 - 94 73 4868
Fax: 0228 - 94 73 4869
E-Mail: info(a)avb-finanzen.de
Termine nur nach Vereinbarung
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