Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter (z.b. Vollzeit-, Teilzeitangestellte, Aushilfen, Praktikanten etc.). Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es beim Kunden zu einem Schaden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.
Die Gewerbe-Rechtschutzversicherung ist für die Kostendeckung bei einem Rechtsstreit verantwortlich. Der Unterschied liegt beim versicherten Personenkreis. Bei der Gewerberechtsschutzversicherung handelt es sich um die Absicherung von Selbstständigen, Geschäftsführer oder Freiberuflern. Sie wird oftmals auch als Firmenrechtsschutzversicherung bezeichnet.
Bei diesem Versicherungsmodell werden viele einzelnen Versicherungszweige zusammengefasst, wie zum Beispiel den Arbeitsrechtsschutz, den Vertragsrechtsschutz, den Verkehrsrechtsschutz, den Schadensersatzrechtsschutz, den Datenrechtsschutz, den Steuerrechtsschutz, sowie den Disziplinar- und Standesrechtsschutz.
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