Wenn ein Betrieb "still" steht
Finanzielle Folgen können Sie nicht erst dann treffen, wenn Ihr Betrieb komplett stillsteht. Es genügt bereits, dass eine der betrieblichen Funktionen wegen eines Schadens gestört ist. Beispielsweise
die Bereiche Beschaffung, Lagerhaltung, Fertigung oder Absatz.
Der Verlust oder die Zerstörung der Betriebseinrichtung Ihrer Firma kann schon ein schwerer Schlag sein. Noch schlimmer aber kommt es, wenn Ihr ganzes Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Gegen die finanziellen Folgen schützt Sie eine Ertragsausfallversicherung oder eine Betriebsschließungsversicherung.
Eine zeitweilige Betriebsunterbrechung ist schneller da, als man denkt. Schon geringe Sachschäden können hohe Folgekosten verursachen. Auch wenn Ihre Produktion gestoppt bzw. der Betriebsablauf so
gestört ist, dass keine Umsätze erzielt werden können: Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Miete oder die Zinsen laufen weiter. Die Ertragsausfallversicherung vervollständigt den
Versicherungsschutz Ihres Unternehmens. Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten (Fixkosten) sowie den entgangenen Gewinn, wenn ein versicherter Sachschaden eine Betriebsunterbrechung auslöst.
AVB Finanzberatung e.K.
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Versicherungsmakler:
Ilija Knaub
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